| Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Unsere allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns durchgeführten Aufträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen. Sie gelten als vereinbart mit schriftlicher Bestätigung des Angebotes von ecl-design durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme von Texten, Bildern oder Konzepten zur Nutzung durch ecl-design. Wenn der Kunde den allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass ecl-design diese schriftlich anerkennt. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Leitungen und Lieferungen durch ecl-design. 2. Überlassenes Gestaltungs-, Daten-, Druck- und Bildmaterial Die allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Material, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten auch für elektronisches oder digital übermitteltes Material. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von ecl-design gelieferten Material um urheberrechtlich geschütztes Material im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die ecl-design in jedem Fall zu vergüten sind. Das von ecl-design überlassene Bild- und Datenmaterial bleibt Eigentum von ecl-design, und zwar auch in dem Fall, dass Schadenersatz hierfür geleistet wird. Der Kunde darf das erhaltene Material, insbesondere Daten und Fotos, an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben. Darüber hinausgehende Wünsche sind mit ecl-design gesondert zu vereinbaren. 3. Nutzungsrechte Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Materials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck, in der angegebenen Publikation und in dem angegebenen Medium. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Medium, für das das Material ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von ecl-design. Dies gilt insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, - jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Materials, - die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Materials auf Datenträgern aller Art, soweit es nicht nur der technischen Verarbeitung des Materials dient, - jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Daten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven - Veränderungen des Materials durch Fotobearbeitung, Montage Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, - Übernahme der Daten oder des Konzeptes zur eigenständigen Weiterverarbeitung, - Weitergabe der Daten oder des Konzeptes an einen anderen Dienstleister oder eine andere Agentur zur weiteren Bearbeitung Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte eigenständig ganz oder teilweise auf Dritte - andere Dienstleister oder Agenturen, auch nicht auf andere interne Abteilungen - zu übertragen. Jegliche über den Vertrag hinausgehende Nutzung, Wieder- oder Weitergabe des Materials ist nur gestattet nach Rücksprache mit ecl-design und unter Voraussetzung der Anbringung des vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung. Außerdem ist ein Übernahmehonorar in Höhe von zusätzlich 100% des im Vertrag vereinbarten Honorars für die festgelegte Vertragsdauer bzw. den Leistungsumfang fällig. 4. Haftung ecl-design übernimmt keinerlei Haftung für den Erfolg, den sich der Kunde mit der Nutzung bzw. Veröffentlichung des gelieferten Materials erhofft hat, ebensowenig für mögliche juristische Konsequenzen im Falle der Verletzung der Rechte Dritter. Der Erwerb von Nutzungsrechten bei vom Kunden geliefertem, von ihm empfohlenen oder erwünschtem Bildmaterial, auch über das fotografische Urheberrecht hinaus, obliegt dem Kunden selbst. ecl-design übernimmt in diesen Fällen keine Haftung für die Verletzung von Rechten oder Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Für Bildmaterial, das nicht vom Kunden geliefert worden ist bzw. über dessen Herkunft der Kunde keine Kenntnis haben kann, übernimmt dagegen ecl-design die Haftung, wenn es für das dem Kunden erstelltes Material genutzt worden ist. ecl-design haftet ansonsten nur für die durch die nachweislich bei der Erstellung verursachten technischen Fehler, die dazu geführt haben, dass ein Produkt nicht gemäß den Lieferzusagen dem Kunden ausgehändigt bzw. geliefert worden ist. Entscheidend sind die ausgewiesenen Angaben im von ecl-design erstellten Angebot und die vom Kunden eingehaltenen Fristen für die Lieferung der notwendigen Daten bzw. Datum und Unterschrift der Freigabe für das erstellte Material. Für durch den Kunden verursachte Verzögerungen bei der Lieferung von Daten, Korrekturen oder der Freigabe des von ecl-design erstellten Materials, übernimmt ecl-design keine Haftung. Das gilt besonders, wenn dadurch das im Angebot ausgewiesene Lieferdatum gerade auch durch nachfolgend notwendige Dienstleistungen Dritter nicht mehr eingehalten werden kann. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung - Inhalt, Qualität oder Zustand des Materials - betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Material - Daten, Fotos, Drucksachen, Internetseiten - als ordnungsgemäss, vertragsgemäss und wie verzeichnet zugegangen. 5. Honorare Es gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Materials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen - Material- und Druckkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen - sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden. Sie werden im Angebot gesondert ausgewiesen. Das Honorar zuzüglich bereits erfolgter Auslagen ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht veröffentlicht oder genutzt wird. Wird ein Auftrag im Laufe des Schaffensprozesses vor dem vereinbarten Liefertermin zurückgezogen, wird trotzdem der im Vertrag vereinbarte Honorarsatz zuzüglich bereits erfolgter Auslagen dem Kunden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen. 6. Vertragsstrafe, Schadensersatz Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 7. Künstlersozialabgabe Selbstständige Künstler/Grafiker/Designer/Publizisten erhalten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung über die Künstlersozialkasse. Die für die Finanzierung erforderlichen Mittel werden durch den eigenen Beitragssatz des Versicherten, einen Zuschuss des Bundes und durch eine Künstlersozialabgabe derjenigen Unternehmen erbracht, die künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Bemessungsgrundlage der Abgabe sind alle an selbstständige Künstler/Grafiker/Designer/Publizisten gezahlte Entgelte, die der Unternehmer aufwenden muss, um die künstlerische Leistung zu erhalten und zu nutzen. Der Beitragssatz beträgt derzeit 5,1 % der Bemessungsgrundlage. Die Abgabe ist von Unternehmen zu leisten, die für Zwecke ihres Unternehmens nicht nur gelegentlich künstlerische und publizistische Werke und Leistungen nutzen und im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielen wollen. Dies gilt auch für Unternehmen, die grafische Leistungen von ecl-design verwerten. 8. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden. www.ecl-design.de | 2007 |
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